Aufgrund eines BGH-Urteils müssen VG WORT-Ausschüttungen an Fachverlage für die Jahre 2012 bis 2015 zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungen der Verlage an die VG WORT werden anteilig an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet. DIE TONKUNST zählt unverständlicherweise zur Gruppe der »Fachbücher« und ist entsprechend davon betroffen. Der Verein hat akut EUR 5.388,27 an die VG WORT zurückzuzahlen. Dazu ist er definitiv nicht in der Lage.
Um den Verein zu entlasten, haben alle Autorinnen und Autoren nun die Möglichkeit, auf die rückwirkende Ausschüttung, bezogen auf DIE TONKUNST, zu verzichten. Wenn 340 Autorinnen und Autoren für 742 Texte auf Ihre Ansprüche verzichten, kann das schon eine enorme Entlastung bedeuten. Anders als bei den vielen Buchverlagen, die weder redigieren noch setzen, sondern von der Autorenschaft druckfähige Dateien fordern (ready-to-print), wurde jeder dieser Texte ehrenamtlich redigiert, mehrfach lektoriert und individuell gesetzt. Zudem enthält jedes TONKUNST-Heft zahlreiche Nachrichten und Mitteilungen, die durch die Redaktion recherchiert wurden.
Eine entsprechend vorformulierte Verzichtserklärung kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden. Diese Erklärung muss bis zum 28. Februar 2017 per Brief oder per Fax an die VG WORT gesendet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Erklärung per Internet unter https://tom.vgwort.de. Dort kann ein Benutzerkonto eingerichtet werden. Die dort anzugebende Karteinummer der TONKUNST lautet: 2800032.
Der Verein wird nicht über die Erklärung informiert.
Der Verein dankt für die Mithilfe und hofft, die Zeitschrift damit erhalten zu können.